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   BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03   

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https://dejure.org/2004,3504
BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03 (https://dejure.org/2004,3504)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03 (https://dejure.org/2004,3504)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2004 - 1 BvR 2338/03 (https://dejure.org/2004,3504)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Architekt und Werbung

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Werbung mit der Berufsbezeichnung "Architekt"; Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zwecke der gemeinschaftlichen freiberuflichen Tätigkeit ; Eintragung von Zusammenschlüssen und Partnerschaften in eine ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führung der Berufsbezeichnung Architekt durch eine juristische Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ingenieurs-GmbH darf für Architektenleistungen werben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    In die Ingenieurliste eingetragene Ingenieur - GmbH wirbt u.a. mit dem Zusatz "Beratende Ingenieure und Architekten": erlaubt?

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    In die Ingenieurliste eingetragene Ingenieur - GmbH wirbt u.a. mit dem Zusatz "Beratende Ingenieure und Architekten": erlaubt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ingenieurs-GmbH darf für Architektenleistungen werben! (IBR 2004, 700)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 30
  • BauR 2004, 1834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Staatliche Maßnahmen, die ihn dabei beschränken, greifen in diese Freiheit ein (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ; 106, 181 ).

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern eine gesetzliche Grundlage und sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn angesichts des Gewichts der rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 94, 372 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Staatliche Maßnahmen, die ihn dabei beschränken, greifen in diese Freiheit ein (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ; 106, 181 ).

    Denn die vom Normgeber verfolgten Ziele rechtfertigen es nicht, korrekte Bezeichnungen, die eine konkrete Tätigkeit zutreffend charakterisieren, ohne Rücksicht auf ihren Informationswert für Dritte zu verbieten (vgl. BVerfGE 106, 181 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3057).

  • LG Frankenthal, 18.02.2003 - 1 HKO 252/02

    Werbung mit der Bezeichnung "Architekt" unzulässig?

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    b) das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) - Kammer für Handelssachen - vom 18. Februar 2003 - 1 HK.O 252/02 -.

    Der Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 30. September 2003 - 4 U 41/03 - und das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 18. Februar 2003 - 1 HK.O 252/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Dabei darf ein Gericht nach den durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zum Grundrecht der Meinungsfreiheit im Rahmen von Wirtschaftswerbung bei mehrdeutigen Äußerungen nicht die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legen, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Dabei darf ein Gericht nach den durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zum Grundrecht der Meinungsfreiheit im Rahmen von Wirtschaftswerbung bei mehrdeutigen Äußerungen nicht die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legen, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern eine gesetzliche Grundlage und sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn angesichts des Gewichts der rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 94, 372 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern eine gesetzliche Grundlage und sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn angesichts des Gewichts der rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 94, 372 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Den Kunden soll die Suche nach einem fachkundigen und beruflich integren Berufsangehörigen erleichtert werden (vgl. BVerfGE 86, 28 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Staatliche Maßnahmen, die ihn dabei beschränken, greifen in diese Freiheit ein (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ; 106, 181 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2004 - 1 BvR 2338/03
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 1662/97

    Versagung der Anerkennung einer in der Weiterbildungsordnung von

  • BVerfG, 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91

    Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"

  • BVerfG, 02.01.2008 - 1 BvR 1350/04

    Werbende Nutzung geschützter Berufsbezeichnungen durch Unternehmen, deren

    Der Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung, der aus dem Eintragungsvorbehalt für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" und für die Verwendung ähnlicher Bezeichnungen folgt (vgl. BVerfGE 41, 378 ), ist durch das Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Architektenleistungen, denen fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige zur Verfügung stehen sollen, gerechtfertigt (vgl. BVerfGK 4, 30 ).

    Für Gesellschaften wird dies durch § 8 Abs. 2 BauKaG NRW sichergestellt, wonach zumindest ein maßgeblicher Einfluss von eingetragenen Architekten auf die Geschäfte der Gesellschaft gewährleistet sein muss (vgl. BVerfGK 4, 30 ).

    Soweit die Gesellschaft hingegen auf Berufe ihrer Angestellten hinweist, reicht es zum Schutz der Verkehrsinteressen aus, dass Beschäftigte nur dann als Architekten bezeichnet werden dürfen, wenn sie selbst in die Architektenliste eingetragen sind (vgl. dazu bereits BVerfGK 4, 30 ).

    Damit lässt das Oberlandesgericht die von der Freiheit der Berufsausübung mitumfasste Berechtigung der Beklagten außer Betracht, auf die berufliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter hinzuweisen (vgl. BVerfGK 4, 30 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - 13 A 3968/04

    Zulässigkeit der Fortführung des Namens eines verstorbenen früheren

    BVerfG, Beschlüsse vom 14.8.2004 - 1 BvR 2338/03 - und vom 29.10.2002 - 1 BvR 525/99 -, BVerfGE 106, 181.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 13 A 2771/03

    Apotheke darf sich nicht als "Internationale Apotheke" bezeichnen

    BVerfG, Beschlüsse vom 14.8.2004 - 1 BvR 2338/03 -, vom 29.10.2002 - 1 BvR 525/99 -, BVerfGE 106, 181, und vom 22.5.1996 - 1 BvR 744/88 u. a. -, BVerfGE 94, 372.
  • FG Niedersachsen, 08.02.2007 - 6 K 410/06

    Widerruf der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft im Falle der

    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung erfordern eine gesetzliche Grundlage und sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn angesichts des Gewichts der rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. Beschluss des BVerfG vom 14. August 2004 1 BvR 2338/03, BVerfGK 4, 30-36 unter Punkt II 1 der Gründe).
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15

    Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer;

    Aus den von der Beklagten angeführten Entscheidungen insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 14.8.2004 - 1 BvR 2338/03 -, juris; Beschl. v. 2.1.2008 - 1 BvR 1350/04 -, NJW-RR 2008, 909) ergibt sich nicht, dass die Ähnlichkeit der englischsprachigen Bezeichnungen mit dem Begriff "Beratender Ingenieur" anders zu beurteilen wäre.
  • OLG Naumburg, 23.03.2005 - 6 U 155/00

    Fehlende Architekteneigenschaft des Bauingenieurs

    Denn nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. August 2004 (1 BvR 2338/03, BauR 2004, 1834; zitiert nach juris) kommt dem Eintragungsvorbehalt für die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" und ähnlicher Bezeichnungen weder Bedeutung für den Zugang zu einem Architektenberuf noch für die Art und Weise der beruflichen Betätigungsmöglichkeiten zu.
  • VG Arnsberg, 02.12.2021 - 7 K 2011/21
    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. August 2004 - 1 BvR 2338/03 -, juris.
  • VG Regensburg, 14.02.2013 - RO 5 K 12.723

    Keine Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach Absolvierung

    Dementsprechend dient Art. 1 Abs. 1 IngG dem Gemeinwohlziel des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sicher gestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und beruflich integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten (so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ).
  • VG Halle, 08.03.2019 - 6 A 141/17

    Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"

    Dementsprechend dient § [...] IngG dem Gemeinwohl des Schutzes der Nachfrager von Ingenieurleistungen; denn es soll sichergestellt werden, dass unter dem Begriff "Ingenieur" nur fachkundige und berufliche integre Berufsangehörige ihre Leistungen anbieten [so für die Berufsbezeichnung "Architekt": BVerfG vom 2.1.2008, Az. 1 BvR 1350/04 unter Hinweis auf BVerfG vom 14.8.2004, Az. 1 BvR 2338/03 ].
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